GewStG 2008
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31.10.2007, 19:29
Beitrag: #4
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RE: GewStG 2008
Petz schrieb:Jetzt fehlt mir "nur noch" die steuerliche Bedeutung des ganzen..... Körperschaftsteuerlich ist es klar, denn die meisten VZ-Berechnungen laufen noch auf der Annahme 25% KSt. Gewerbesteuerlich hab ich das noch nicht betrachtet, denke mir aber, dass es wegen der "Zinsschranke" doch bei vielen zu erheblichen Änderungen der Gewerbesteuer (nach oben) kommen wird. (Ich frag jetzt mal nicht nach der AO-Problematik, wenn es durch das "Nicht-Anpassen-Nach-Oben" der GewSt-VZ zu einer nicht in richtiger Höhe / nicht rechtzeitigen Festsetzung der Steuer-VZ käme...) *psssssssssssssst* Im Gegenzug wird ja die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der ESt verbessert werden... Grüße von der Catja ![]() ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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Nachrichten in diesem Thema |
GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 18:09
RE: GewStG 2008 - Catja - 31.10.2007, 18:47
RE: GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 19:08
RE: GewStG 2008 - Catja - 31.10.2007 19:29
RE: GewStG 2008 - zaunkönig - 31.10.2007, 19:39
RE: GewStG 2008 - Petz - 31.10.2007, 20:57
RE: GewStG 2008 - Catja - 01.11.2007, 00:19
RE: GewStG 2008 - zaunkönig - 01.11.2007, 00:58
RE: GewStG 2008 - Lemgun - 16.11.2007, 21:45
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