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Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
24.05.2012, 20:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2012 20:46 von phönix.)
Beitrag: #6
RE: Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer
Wesentliche Auswirkungen hat die Frage, ob 21er oder 18er Einkünfte erzielt werden, doch nur, wenn die Räume im Eigentum des Zahnarztes stehen.

In jedem Fall ist mE. folgendes anzuwenden:

15er Einkünfte fallen für mich aus.
18er Einkünfte m.E. dann, wenn die Praxisräume des ZA zu anderen Zeiten als vom ZA selbst durch den "Mieter" genutzt werden.
21er Einkünfte dann, wenn abgegrenzter Anteil der Fläche ausschließlich von Mieter genutzt wird. (Bezugnahme auf zivilrechtlichen Miet-Begriff)

schönen Tag noch

phönix
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RE: Zahnarzt und die gute Gewerbesteuer - phönix - 24.05.2012 20:45

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