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Sprungklage
16.05.2012, 17:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2012 17:46 von meyer.)
Beitrag: #8
RE: Sprungklage
Mit anderen Worten: Nach Ablauf der Einspruchsfrist (hier also = Klagefrist) geht keine Sprungklage mehr, oder vertritt die OFD Ffm nicht die allgemein Meinung?

Die von @ Kiharu genannte Frist ist ja eine von der Klagefrist zu unterscheidende Frist für die Zustimmung des Finanzamts.

Anderer Punkt: Ich war zunächst etwas über die Kommentierung von Schwarz gestolpert, der vertritt zu § 45 FGO offensichtlich eine Mindermeinung (Übergang von Einspruch zu Sprungklage müsse eigentlich unzulässig sein, da kein Vorverfahren anhängig sein dürfe) und weist nur in einem Satz am Schluss darauf hin, dass die hM eine andere sei.
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Sprungklage - ecro - 15.05.2012, 20:34
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