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Sprungklage
15.05.2012, 21:01
Beitrag: #2
RE: Sprungklage
Grundsätzlich kenne ich das bisher so, dass im Rahmen eines Einspruchsverfahrens formlos die Zustimmung eingeholt wird. Dann wird Klage erhoben und dann wird das FA die Zustimmung dem FG gegenüber erteilen. Dann gibt es auch keine E.E. (ist mir jedenfalls noch nicht untergekommen). In dem Sachverhalt (UG = Unternehmer?) kann es aber auch sein, dass das FG dann doch wieder an FA überweist zur weiteren Sachaufklärung. Deswegen sollte man möglichst den ganzen Sachverhalt schon dargestellt und nachgewiesen haben (also alles möglich getan haben). Dann kann man das im Klageschriftsatz schon alles schön darlehen (dies und das vorgelegt) und dann kommt das FG auch nicht darauf.
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Sprungklage - ecro - 15.05.2012, 20:34
RE: Sprungklage - showbee - 15.05.2012 21:01
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