Versagung der Unternehmereigenschaft
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15.05.2012, 20:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2012 20:31 von ecro.)
Beitrag: #3
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RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Dir als Berliner kann ich sagen: Wie sind in KöI in der Bredtschneiderstraße.
(15.05.2012 20:21)showbee schrieb: Kann man nicht Unterlagen aus der Existenzgründungsberatung übersenden? Ist geschehen. Wurde ebenfalls ignoriert. (15.05.2012 20:21)showbee schrieb: Je nach Sicherheit der GF-Ges auch mündlichen Erörterungstermin im Amt anregen und Druck machen. Offen gesagt bin ich da eher der "schriftliche" Mensch. Mit mündlichen Verhandlungen, die eine sofortige Stellungnahme erfordern, die - einmal gesagt - auch nicht mehr zurückzunehmen sind, habe ich es nicht so. Eloquente Menschen stecken mich da leicht in die linke Tasche. (15.05.2012 20:21)showbee schrieb: Im persönlichen Gespräch dann auch Dringlichkeit aufzeigen Ist bereits passiert. Bereits beim Erscheinen im Amt hatte ich das Gefühl, die Prüferin nimmt mich nicht ernst. Klingt komisch, ist aber so. Weiter siehe oben. (15.05.2012 20:21)showbee schrieb: indem man bspw. unverholen eine Klage (m.E. dann Feststellungsklage?) in Aussicht stellt. Ich habe vor, die Zustimmung zur Sprungklage einzuholen. Wie wirkt eigentlich diese Zustimmung, wenn ich sie bekomme? Säbelrasseln ist das eine. ® |
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Versagung der Unternehmereigenschaft - ecro - 15.05.2012, 20:02
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - showbee - 15.05.2012, 20:21
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RE: Versagung der Unternehmereigenschaft - tosch - 15.05.2012, 21:44
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