Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
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15.05.2012, 19:40
Beitrag: #16
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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
(15.05.2012 17:39)Kiharu schrieb: Dies rechtfertigt die Anwendung des § 124 Abs.1 Satz 2 AO 1977.) Völlig richtig. Hier wird der Rechtsschein des Scheinakts zum Anlass genommen, die Rechtsposition des "Unterlegenen" der Eingriffsverwaltung zu stärken. Genaus dasselbe könnte im vorliegenden Fall auch passieren - wenn da nicht beim FA angerufen worden wäre. Werd mir das ganze Urteil mal durchlesen, wenn ich dazu komme. Was die Einlassung mit den 30 Jahre alten Datenverarbeitungsmechanismen betrifft, so dürfte, so dürfte dies allein wegen "da das Programm von einem Amtsträger eingegeben wird" überholt sein. (15.05.2012 17:46)tosch schrieb: Im Studium hat uns mal ein Verwaltungsrechtler eingebläut, dass es beim Verwaltungsakt im wesentlichen auf den Empfängerhorizont ankommt. Ich hab ja leider nicht studiert, nicht mal Verwaltungsrecht. Aber AO hatte ich bei Giorgio Reinheldt, und der hat uns was anderes beigebracht. Zumindest ist ja hier der Empfängerhorizont soweit erweitert, dass klar ist, dass der Bescheid nicht gewollt war. Zum Urteil, Tz 32: "insoweit gehen etwaige Unklarheiten zu Lasten der Behörden" Eben. Deshalb wurden diese Unklarheiten ja sogar schriftlich ausgeräumt. (15.05.2012 17:48)meyer schrieb: Es handelt sich nämlich um ein maschinelles Standardschreiben, wie es in einer Vielzahl von Fällen gleichzeitig rausging. Ja, gewollte Standardschreiben. Hierzu noch eine Anekdote aus der Zeit, als es Mode war, gegen den SolZ mittels Einspruch vorzugehen: Aus verschiedenen Gründen schrieben die Leute oft: "...lege ich gegen den EStB Einspruch ein. Begründung: SolZ könnte verfassungswidrig sein..." Die Berliner FÄ hatten da ihren Textbaustein: "....ist ihr Einspruch gegen den EStB eingegangen....haben wir umgedeutet in einen Einspruch gegen den SolZ..." Soweit, so logisch. Nun hatten wir aber Einspruch gegen den SolZ eingelegt und der Baustein kam so bei uns an: "....ist ihr Einspruch gegen den SolZ eingegangen....haben wir umgedeutet in einen Einspruch gegen den SolZ..." Okay, das war kein VA, noch nicht mal ein Real-Akt. Aber es zeigt, wie wenig notwendig ist, um "wirksame" Schreiben an den Bürger zu bringen. (15.05.2012 17:48)meyer schrieb: Bei dem konkreten Fall hat "die Maschine" offensichtlich aufgrund der Systemumstellung nur übersehen, dass es zuvor schon eine andere bevorzugte Anforderung gab. DAS ist natürlich eine "Nuss". Kann das maschinelle Verfahren die Willensbildung ersetzen oder überlagern? Ich sage: Ja, könnte sein. Aber wenn das FA doch tatsächlich kommt und sagt "Hej, das war ein Fehler in der Matrix, wir haben das gar nicht gewollt." - dann dürften doch eigentlich keine Fragen offen bleiben. Mal im Ernst: Habt ihr noch nie einen vermeintlichen (Steuer)Bescheid bekommen und gleich einen Brief hinterher, in dem geschrieben stand "Ach, das wollten wir gar nicht, schmeißen Sie den Wisch mal weg."? Oder passiert das bloß in Berlin? ® |
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