eig. Einkommen bei 33a
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08.05.2012, 12:30
Beitrag: #10
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RE: eig. Einkommen bei 33a
@ Opa
Der R 32.10 EStR hat doch weder mit der Opfergrenze noch mit der neuen Berechnung etwas zu tun und ist völlig unberührt. Das ist eine ganz andere Baustelle, die genauso geht, wie bisher. Man kann sich vielleicht drüber streiten, ob die "neue Opfergrenze" vor den Finanzgerichten standhalten wird, aber die Argumentation mit R 32.10 EStR zieht nicht. Auch bei der Opfergrenze kam es auf das verfügbare Nettoeinkommen an, wo auch Kindergeld und Sozialleistungen sowie mit Sicherheit auch der Grundbetrag des Elterngeldes reingehörten, das hatte nichts mit der Berechnung der Einkünfte und Bezüge nach R 32.10 EStR zu tun. Neu ist lediglich, dass das verfügbare Nettoeinkommen auch des Lebenspartners eine Rolle spielt, nicht nur das des Unterstützenden. |
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eig. Einkommen bei 33a - Opa - 04.05.2012, 14:34
RE: eig. Einkommen bei 33a - Uwe - 04.05.2012, 17:01
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