eig. Einkommen bei 33a
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07.05.2012, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2012 18:52 von meyer.)
Beitrag: #8
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RE: eig. Einkommen bei 33a
Also, nach alter Auffassung wäre es hier zur Anwendung der Opfergrenze gekommen, die bei EUR 15.000 verfügbarem Einkommen des Unterstützenden EUR 4.500 ausgemacht hätte, das ist doch um einiges ungünstiger als jetzt?
Übrigens fällt mir gerade auf, dass noch ein Kind im Spiel ist, da müsste eigentlich eine weitere Minderung des Höchstbetrags wegen der Kindesunterhaltsverpflichtung berücksichtigt werden. Wenn das das FA nicht macht, haben Sie noch einen zusätzlichen Vorteil. Am Rande: Vom Elterngeld muss m. E. eigentlich noch der Arbeitnehmerpauschbetrag zum Abzug gebracht werden, da ansonsten keine nichtselbständigen Einkünfte vorhanden sind. |
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eig. Einkommen bei 33a - Opa - 04.05.2012, 14:34
RE: eig. Einkommen bei 33a - Uwe - 04.05.2012, 17:01
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RE: eig. Einkommen bei 33a - Opa - 27.07.2012, 15:07
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