eig. Einkommen bei 33a
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05.05.2012, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.05.2012 19:00 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: eig. Einkommen bei 33a
Der Höchstbetrag der Unterhaltsaufwendungen sind EUR 8.004 zzgl. KV/PV-Beiträge des Unterhaltenen. Insofern kann ein Höchstbetrag von EUR 8.500 schon eine (kleine) Rolle spielen. Ansonsten sehe ich auch nicht, wo da 2.000 EUR Differenz herkommen sollen. Die genannte Aufteilung ist lediglich eine Art neue Opfergrenze, d. h. es wird ermittelt, wie viel fiktiv maximal überhaupt an Unterhalt geleistet werden kann, auf diesen maximalen Betrag wird der Abzug gedeckelt. Die Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge läuft unverändert wie bisher (also auch ohne Sockelbetrag Elterngeld).
Bei der KV der unterstützten Person bin ich auch der Auffassung, dass es irrelevant ist, wer die getragen hat. Durch diese erhöht sich der Unterhaltshöchstbetrag. Die Regelung ist der Ausgleich dafür, dass im Zusammenhang mit § 33a Abs. 1 EStG keine notwendigen Versicherungsbeiträge mehr von dessen Einkünften und Bezügen abgezogen werden können, also an dieser Stelle zunächst den Unterhaltshöchstbetrag mindern. Zu fordern, dass diese direkt vom Unterhaltsleistenden gezahlt werden, wäre da unsinnig (sonst ginge das z. B. bei Arbeitnehmerbeiträgen ins Leere). |
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eig. Einkommen bei 33a - Opa - 04.05.2012, 14:34
RE: eig. Einkommen bei 33a - Uwe - 04.05.2012, 17:01
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