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eig. Einkommen bei 33a
05.05.2012, 08:32
Beitrag: #4
RE: eig. Einkommen bei 33a
Zitat:In Deinem Fall dürfte sie aber keine Auswirkung auf die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen haben, da meines Wissens nur maximal 8004 Euro abzugsfähig sein dürften.
Leider falsch. Es macht ca. 2.000,- Abzugsbetrag aus. Die Unterhaltene hat wie gesagt nur Elterngeld, daher werden nach 32.10 nur der Sockelbetrag, bei der neuen Berechnung aber das ges. Elterngeld voll als EK gerechnet.
Für die KV gibt es eine Bescheinigung, die auf den Namen der vers. Person lautet, aber natürlich nicht wer den Beitrag gezahlt hat.
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eig. Einkommen bei 33a - Opa - 04.05.2012, 14:34
RE: eig. Einkommen bei 33a - Uwe - 04.05.2012, 17:01
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