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eig. Einkommen bei 33a
04.05.2012, 14:34
Beitrag: #1
eig. Einkommen bei 33a
Mal wieder eine Frage zu 33a.

Das FA schreibt mir jetzt: Bei einer bestehenden Haushaltsgem. ist die Opfergrenze zwar nicht mehr anzuwenden, aber für die Ermittlung der Unterhaltsaufwendungen ist das "verfügbare Nettoeinkommen des Leistenden und der unterhaltenen Person zusammenzurechnen und dann nach Köpfen auf diese Personen zu verteilen (BFH 17.12.09)."

Dann folgt eine kaum nachvollziehbare Berechnung, die ergibt daß: "Das ges. Nettoeinkommen in Höhe v. 17.000,- entfällt in Höhe v. 50% somit 8.500,- auf ihren Mandanten. Die Unterhaltszahlungen sind damit lediglich in Höhe v. 8.500,- begrenzt abzugsfähig, da nur in dieser Höhe ein verfügbares Netto-EK Ihres Mandanten zur Verfügung gestanden hat."

So eine wilde Berechnung hatte ich noch nie, kann diese jemand bestätigen?

Weiterhin soll ich nachweisen, daß die KV wirklich v. Konto des Mandanten und nicht von der unterhaltenen Person gezahlt wurden: "Kopie Kto.-auszüge f. das ganze Jahr 2011"

Ist das nicht "sch... egal" , ob er das direkt bezahlt, oder die unterstützte Person von ihrem Konto, zumal sie nur Elterngeld erhält?
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eig. Einkommen bei 33a - Opa - 04.05.2012 14:34
RE: eig. Einkommen bei 33a - Uwe - 04.05.2012, 17:01
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