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Erbe selber beim FA melden?
30.10.2007, 08:47
Beitrag: #4
RE: Erbe selber beim FA melden?
Und wenn Grundvermögen in der Erbmasse steckt:

§ 30 (3) ErbStG: schrieb:Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Erwerb auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. Das gleiche gilt, wenn eine Schenkung unter Lebenden oder eine Zweckzuwendung gerichtlich oder notariell beurkundet ist.

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LG
Clematis
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RE: Erbe selber beim FA melden? - Clematis - 30.10.2007 08:47

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