Kfz - Vermietung, Nutzung, Steuer
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25.04.2012, 07:54
Beitrag: #9
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RE: Kfz - Vermietung, Nutzung, Steuer
Hallo,
GmbH und Liebhaberei? Beißt sich doch irgendwie. @uwe Nennen wir es mal "vorübergehende Kapitalstockung". Wenn ich eine betriebliche Nutzungsdauer von 6 Jahren annehme und einen verbleibenden Restwert von ca. 30%, dann habe ich innerhalb dieser 6 Jahre den Wert raus. (Unterstellung auch für Gebrauchtfahrzeug). Bei der engen Geschäftsbeziehung, die diese beiden Personen inne haben, und auch ansonsten im privaten Bereich so einige Kontakte pflegen, bin ich mir mit der vGA-Problematik noch nicht so ganz sicher. Das muss mich aber nicht weiter tangieren. Danke Euch allen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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