Kfz - Vermietung, Nutzung, Steuer
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24.04.2012, 09:30
Beitrag: #4
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RE: Kfz - Vermietung, Nutzung, Steuer
(24.04.2012 07:53)zaunkönig schrieb: Fakt ist, dass ich den Wagen für die vereinbarte Miete nicht mieten kann. Die Vergleichsmiete über einen Kfz-Vermieter läge etwa 3 bis 4 mal höher.Dabei sollte man nicht übersehen, dass bei einem gewerblichen Vermieter der Mieter ausschließlich die Treibstoffkosten bezahlen muss, während hier in Deinem Fall der Mieter wohl auch Reparaturen, Service, Steuer, Versicherung bezahlt. Und die Versicherung eines Sportwagens in der Vermietung ist horrend teuer. Es ist auch nicht selten, dass Autohäuser dem Käufer eines Neuwagens für die Zeit bis zur Lieferung ein Fahrzeug für ganz wenig Geld zur Verfügung stellen. Da fragt auch keiner nach Fremdvergleich. Da es sich um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, würde ich mal kurz überschlagen, ab welcher Mietzeit der Kaufpreis über die Miete wieder eingespielt ist. Bzw. ob Mietzahlungen + voraussichtlicher Restwert nach Ablauf des Mietvertrages den Kaufpreis decken. Wenn da ein Überschuss absehbar ist, ist das Geld der GmbH gewinnbringend angelegt. Ist das nicht stets Unternehmensziel? Da es sich um Vermietung an einen Fremden handelt, braucht m.E. der Fremdvergleich auch nicht gepruft zu werden. Zitat:Denn die Nutzung ist wohl nicht betrieblich Eine betriebliche Veranlassung von Kosten liegt vor, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Und das dürfte hier doch der Fall sein. Mit den Aufwendungen werden Erträge erzielt. Und eine Geschäftsbeziehung befestigt. |
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