das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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11.04.2012, 11:43
Beitrag: #248
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
(11.04.2012 10:24)Dragon schrieb: Wenn das FA den § 35a EStG ohne Nachweis einfach streicht, obwohl es der nahezu gleiche Betrag aus dem Vorjahr ist (Mietwohnung), mit dem Hinweis, das ohne Nachweis nichts anerkannt wird. Sowas meine ich nicht. Für eine solche Streichung gehört der Sachbearbeiter geohrfeigt. Zumindest seit die Nachweispflicht der bloßen Glaubhaftmachung gewichen ist. Ich denke da eher an geordnete Auflistungen wie die 732 einzelnen KapSt-Bescheinigungen zum besseren Abhaken. Oder an die Hingabe der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung für das Haus, welches der Vater 1957 gebaut hat und der Sohn 2004 geerbt hat, es aber nun vermietet. Da gibt es nämlich keine Aufzeichnungen mehr und der Vater hatte das Haus selbst bewohnt. Sonst wird aus dem Zahlenfriedhof nämlich keiner schlau. ® |
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