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Bilanzierung Treuhänderkonto
30.03.2012, 20:08
Beitrag: #10
RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
an dieser Stelle von mir auch noch mal ein Hinweis:

Wichtig ist auf jeden Fall, zu klären, zu wessen Gunsten das Anderkonto geführt wird. Bitte hierzu dringend die jeweilige Treuhandauflage prüfen, die Grundlage des Treuhandkontos ist.

Hat der Kunde auf ein Konto des Treuhänders gezahlt und bleibt wirtschaftlicher Eigentümer, so hat die A GmbH noch kein Geld erhalten, gegebenenfalls ist zu prüfen, ob Umsatz und Ertrag realisiert sind.

Genauso gut ist aber auch vorstellbar, dass das Konto zu Gunsten der A GmbH geführt wird. in diesem Fall ist es notwendig, den Geldeingang im Vermögen der A GmbH (Bilanz) abzubilden, auch wenn die A GmbH keinerlei Zugriff auf das Geld haben sollte. Umsatzrealisierung und ggf Ertrag damit zwingend bei der A-GmbH.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto - phönix - 30.03.2012 20:08

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