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Bilanzierung Treuhänderkonto
30.03.2012, 19:06
Beitrag: #9
RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Hallo,

@Oliver Thomas schrieb:
"Das Bankkonto ist keines der A-GmbH."
Das ist falsch. Es ist ein Bankkonto der A-GmbH (auch wenn es ein Konto der B-GmbH augenscheinlich darstellt, aber es ist ein Ander-Konto. Das ist ja gerade das Prinzip des Ander-Kontos) und wird dieser zugerechnet, so z.B. der Zinsertrag oder die Sollzinsen. Das ist genauso wie bei einer Insolvenz: der Insolvenzverwalter verwaltet lediglich die Konten des Schuldners, das Vermögen auf den Konten ist dem Schuldner zuzurechnen, und nicht dem Insolvenzverwalter. Oder bei der Verwaltung von Nachlass durch einen Nachlassverwalter wird das Vermögen und dessen Erträge gerade nicht dem Verwalter zugerechnet, obwohl er die Verfügungsmacht hat. Oder bei Übertragung von Vermögen auf minderjährige Kinder dürfen die Kinder i.d.R. nicht über das Vermögen verfügen, aber es wird ihnen zugerechnet.
Ein Ausweis bei der B-GmbH führt m.E. zu einer unzulässigen Bilanzverlängerung, was Wirtschaftsprüfer bemängeln werden.
Schließlich soll in einer Bilanz das Vermögen und die Schulden der Gesellschaft abgebildet werden. Was hat dort das Vermögen einer anderen GmbH verloren?
Der Kontoauszugsmanager ist bei der A-GmbH anzusetzen, nicht bei der B-GmbH ...
Gruss
Uwe
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto - Uwe - 30.03.2012 19:06

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