nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
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29.03.2012, 09:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2012 11:37 von phönix.)
Beitrag: #17
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RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Dazu ein heutiger Beitrag im NWB-Newsletter:
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) weist im Rahmen einer Pressemitteilung auf aktuelle Probleme bei der elektronischen Datenübertragung hin. Hintergrund: Für den Veranlagungszeitraum 2011 haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen gesetzlich bis zum 28. Februar 2012 Zeit, die von den Finanzämtern benötigten Steuerdaten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Nach Angaben des VHL sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung derzeit folgende Probleme festzustellen: Nicht alle Finanzämter haben die Daten der Bürger zu den „Riester-Zahlungen“ erhalten. Deswegen weigern sich einige Finanzämter, die Einkommensteuerbescheide auch mit der „Riester-Ermäßigung“ zu erlassen, obwohl die Bürger die dafür notwendigen Unterlagen in Papierform vorgelegt haben. Trotz Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung wird die Einkommensteuerveranlagung mit dem Argument versagt, diese Daten wären nicht elektronisch übermittelt worden. Sozialleistungen wie z.B. Krankengeld werden zwar dem Finanzamt übermittelt, aber dem Steuerbürger nicht zur Kenntnis gegeben. Hierzu führt der VHL weiter aus: „Wir stellen zunehmend fest, dass die Finanzämter nur dann Steuerbescheide erstellen, wenn Arbeitgeber und Versicherer alle Daten für den Bürger an die Finanzverwaltung übermittelt haben“, so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. „Wenn jedoch die entsprechenden Nachweise vom Bürger in Papierform beim Finanzamt eingereicht wurden, verstößt es gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn sich die Finanzverwaltung ausschließlich ohne weitere Prüfung auf möglicherweise fehlerhaft übermittelte Datensätze verlässt und vom Bürger vorgelegte Nachweise schlicht ignoriert.“ Die VLH rät daher betroffenen Bürgern, welche die Einkommensteuererklärung bereits abgegeben haben, ergehende Steuerbescheide genau zu prüfen und mit denen vom Arbeitgeber und den Versicherern erhaltenen Jahresbescheinigungen 2011 genau abzugleichen. In den Fällen, in denen die Finanzverwaltung nicht sämtliche Angaben berücksichtigt oder abweicht, sollten betroffene Bürger unbedingt Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einlegen. Hierzu kommt, dass nicht alle Abweichungen von der Steuererklärung von der Finanzverwaltung entgegen der entsprechenden Vorschriften im Steuerbescheid auch erläutert werden. Quelle: VLH, Pressemitteilung v. 28.3.2012 schönen Tag noch phönix |
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