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nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Opa - 27.03.2012 15:10 Nun wurde ja beschlossen, daß es möglich ist die "Riester"Zahlungen v. AG (VBL) steuerfrei zu bekommen (damit Verzicht auf SA-Abzug u. Zulagen). Die nachträgliche steuerfreie Auszahlung für 2011 wird v. AG im Dez. (ev. auch erst Jan./Feb. 2012) vorgenommen bzw. korrigiert. Nun sagte mir jedoch ein AG, er mache dies nicht, sondern es solle nachträglich über das FA erfolgen. Ja aber wie? Kennt sich jemand damit aus. Ich hasse Riester!!! RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Catja - 27.03.2012 16:41 Dem FA mit der Steuererklärung mitteilen, dass das steuerpflichtige Brutto entsprechend manuell runterkorrigiert wurde. Ist das gleiche, wenn einer im Lohn die 1%-Regelung hat, aber mittels Fahrtenbuch einen niedrigeren Wert nachweist. Auch da korrigiere ich manuell das Steuerbrutto. RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Opa - 27.03.2012 16:45 Ha, und das bei meinem Lieblings-FA. Also ich kenne nur die Variante der nachträglichen Korrektur über den AG. RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - tolledeu - 27.03.2012 16:50 (27.03.2012 16:41)Catja schrieb: Ist das gleiche, wenn einer im Lohn die 1%-Regelung hat, aber mittels Fahrtenbuch einen niedrigeren Wert nachweist. Auch da korrigiere ich manuell das Steuerbrutto. Den Fall habe ich gerade, da stellt sich das FA aber quer, gemeldet wurde laut Lohnsteuerbescheinigung Summe A, eine Korrektur nicht möglich.... Bei solchen Aussagen könnt ich ...... RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Opa - 27.03.2012 17:04 Kenn ich. Das was gemeldet wurde, wird heilig gesprochen. Hatte jetzt eine LSt.-Besch. Jan.-Mrz. und eine v. Jan.-Juni vom selben AG. Die zweite ist aber falsch, da seit April Insv.-Geld gezahlt wurde. Was macht das FA? Es addiert alle Zahlen --> Nachzahlung. Da könnte ich auch die Wände hochgehen über soviel... Sorry. RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Stadtkatze - 27.03.2012 17:48 (27.03.2012 16:45)Opa schrieb: Ha, und das bei meinem Lieblings-FA. (27.03.2012 17:04)Opa schrieb: Kenn ich. Das was gemeldet wurde, wird heilig gesprochen. Ist doch beides Blödsinn - sorry! Also, wenn der AN für den Dienstwagen ein Fahrtenbuch führt, muss das in der Steuererklärung korrigiert werden. Entwerder wie Catja beschrieben hat über den Brutto-AL - oder aber über die WK (Die zweite Variante ist eigentlich die richtige) Im Ergebnis ist es aber egal. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall jedenfalls keine Spielberechtigung. Grundsätzlich muss man sich zwar an die Datenübermittlung halten, aber es gibt eben einige Fälle, die einfach falsch sind. Dann kann ich zwar nicht uneingeschränkt erfassen, was der Stpfl. angibt, aber mit einer Lohnbescheinigung im Papierform, geht das schon - ja muss das gehen. (27.03.2012 16:45)Opa schrieb: Hatte jetzt eine LSt.-Besch. Jan.-Mrz. und eine v. Jan.-Juni vom selben AG. Die zweite ist aber falsch, da seit April Insv.-Geld gezahlt wurde. Was macht das FA? Es addiert alle Zahlen --> Nachzahlung. Hier muss ich mal für die Kollegen sprechen. Man erkennt an der Datenübermittlung nicht unbedingt, dass diese unzutreffend ist. Richtig stutzig werde ich nur, wenn alles identisch ist, und das war es hier ja nicht. ...und wir brauchen uns nichts vorzumachen, die täglich zu erledigende Arbeitsmenge lässt nicht unbedingt Raum für Stutzigwerden. Ist zwar ärgerlich, man muss aber das Beste draus machen. Wenn es doch dein "Lieblingsfinanzamt" ist kannst du doch sicher die nötige Portion Verständnis aufbringen . Die Wände solltest du besser nicht hochgehen. Das macht immer so unschöne Fußabdrücke und außerdem könntest du die Haftung verlieren, bist ja kein Insekt oder Gecko. RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Opa - 27.03.2012 17:57 Leider ist es fürs FA kein Blödsinn. Wenn ich zur Erklärung extra eine Erklärung beilege, wie ich das Brutto errechnet habe, erkläre das die eine Bescheinigung nicht stimmen kann, da Insv.-Geld, kann das FA nicht kommentarlos streichen und nur die elektronisch gemeldeten Daten ansetzen. Zitat:Wenn es doch dein "Lieblingsfinanzamt" ist kannst du doch sicher die nötige Portion Verständnis aufbringen .Ja, ich schreib es in Blindenschrift. Und der Clou zum Schluss: Hab gerade die erste Wohn-Riester-Bescheinigung auf den Tisch bekommen. Überlege gerade den Brief wieder zu zu machen und zurück zu schicken. RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - frankts - 27.03.2012 18:11 @ Stadtkatze Auch Deine Kollegen könnten sich vielleicht angewöhnen mit einem kurzen Telefongespräch die Differenz zwischen Übermittlung und erklärten Daten abzugleichen. Es heißt dann aber immer: Ich habe keine Zeit..... Das anschließende Einspruchsverfahren kostet sicher mehr Zeit. das vielleicht mal ein Fall der Amtshaftung entstehen könnte zieht keiner ins Kalkül. Ich persönlich finde, da schalten viele den Verstand nicht ganz ein. Mich haben jedenfalls in meiner Zeit beim FA solche selbstverschuldeten, unnötigen Einsprüche (auch wenn ich selber verursacht hatte) tierisch genervt. Bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen - das ist nur meine ganz persönliche Meinung dazu. Schönen Abend noch off topic: wie geht der blöde schwarze Strich vor der Signatur weg??? RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Catja - 27.03.2012 18:22 (27.03.2012 17:48)Stadtkatze schrieb: [...] oder aber über die WK (Die zweite Variante ist eigentlich die richtige) Steht wo? RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Catja - 27.03.2012 18:23 (27.03.2012 18:11)frankts schrieb: off topic: wie geht der blöde schwarze Strich vor der Signatur weg??? Der schwarze VOR oder der blaue DAHINTER?? |