nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
|
27.03.2012, 19:25
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
(27.03.2012 17:57)Opa schrieb: Leider ist es fürs FA kein Blödsinn. Wenn ich zur Erklärung extra eine Erklärung beilege, wie ich das Brutto errechnet habe, erkläre das die eine Bescheinigung nicht stimmen kann, da Insv.-Geld, kann das FA nicht kommentarlos streichen und nur die elektronisch gemeldeten Daten ansetzen. Kann schon -siehste doch. Ist aber natürlich nicht der richtige und grundsätzlich auch nicht mein Weg! [ (27.03.2012 17:57)Opa schrieb: Ja, ich schreib es in Blindenschrift. Oh man, da muss ja dann ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Oder doch nicht? Hm, ich könnte das nicht lesen. Könnte sein, dass ich dann deine Lieblingsbeamtin wäre (Aber leider nicht in deinem Lieblings-FA) (27.03.2012 18:11)frankts schrieb: @ Stadtkatze Genau so ist das! Ich red mir da das Mäulchen fusselig. Aber frankts, Steuerberater oder deren Angestellte, die eine Telefonphobie haben, sind auch echt nervig (27.03.2012 18:11)frankts schrieb: Das anschließende Einspruchsverfahren kostet sicher mehr Zeit. das vielleicht mal ein Fall der Amtshaftung entstehen könnte zieht keiner ins Kalkül. ...wir wären ein super Team! (27.03.2012 18:11)frankts schrieb: Bitte nicht auf den Schlips getreten fühlen... Ich habe keinen - und außerdem bin ich sehr kritikfähig. (27.03.2012 18:22)Catja schrieb: Steht wo? Muss ich raussuchen, hatte ich lange nicht, ich meine in den LStR. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste