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nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
27.03.2012, 16:41
Beitrag: #2
RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge
Dem FA mit der Steuererklärung mitteilen, dass das steuerpflichtige Brutto entsprechend manuell runterkorrigiert wurde.

Ist das gleiche, wenn einer im Lohn die 1%-Regelung hat, aber mittels Fahrtenbuch einen niedrigeren Wert nachweist. Auch da korrigiere ich manuell das Steuerbrutto.

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RE: nachträgl. Steuerfreiheit d. Riesterbeiträge - Catja - 27.03.2012 16:41

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