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betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
26.03.2012, 19:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 19:55 von Taxman.)
Beitrag: #11
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
BFH-Urteil vom 12.4.1989 (I R 41/85) BStBl. 1989 II S. 612 unter II Nr. 4

Zitat:Eine Einlage setzt eine Mehrung des Betriebsvermögens voraus. Die Mehrung des Betriebsvermögens kann aus der Entstehung bzw. Erhöhung eines Aktivpostens oder dem Wegfall bzw. der Verminderung eines Passivpostens bestehen (vgl. bezogen auf die Einlage bei einer Kapitalgesellschaft: BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 133/82, BFHE 140, 69; vom 24. Mai 1984 I R 166/78, BFHE 141, 176, BStBl II 1984, 747; vom 2. Oktober 1984 VIII R 36/83, BFHE 143, 228, BStBl II 1985, 320). In diesem Sinne ist eine Einlage auch dann gegeben, wenn ein Gesellschafter aus Gründen, die durch das Gesellschaftsverhältnis ausgelöst sind, auf eine Forderung gegen die Gesellschaft verzichtet (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1973 I R 126/71, BFHE 110, 402, BStBl II 1974, 50). Das gleiche gilt, wenn ein Gläubiger aus Gründen, die durch eine persönliche Beziehung zum Schuldner ausgelöst sind, auf eine Forderung verzichtet, die für den Schuldner eine betriebliche Verbindlichkeit darstellt (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 IV R 39/69, BFHE 99, 27, BStBl II 1970, 518). Entsprechendes gilt, wenn ein Einzelunternehmer einen Erblasser allein beerbt, der seinerseits eine Forderung besaß, die für den Einzelunternehmer betriebliche Verbindlichkeit war, und Forderung und Schuld durch Vereinigung in einer Hand untergehen. In allen genannten Fällen entsteht eine betriebliche Vermögensmehrung, die auf den Wegfall eines Passivpostens aus außerbetrieblichen Gründen zurückzuführen ist.
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1989/XX890612.HTM

müsste doch passen.

bevor ich bei dem Prüfer aber mit dem Urteil "um die Ecke käme" würde ich ihn fragen, ob er auch einen Betriebsausgabenabzug zulassen würde, wenn diese Verbindlichkeit eine Forderung wäre Big Grin

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - Taxman - 26.03.2012 19:52

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