Bilanzierung Treuhänderkonto
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26.03.2012, 17:07
Beitrag: #4
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RE: Bilanzierung Treuhänderkonto
Das Treuhandkonto bei B ist - soweit dieses eindeutig "zugunsten des A" geführt ist, wirtschaftliches Eigentum des A. Alle Konsequenzen richten sich danach.
Entsprechend ist für den Fall, dass das Treuhandkonto zugunsten der Kunden des A geführt wird, auch diesen das wirtschaftliche E. zuzurechnen. D.h. bei B=Treuhänder: überhaupt keine Buchung! Die Buchungen dürfen nur bei A oder den Kunden erfolgen! schönen Tag noch phönix |
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