betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
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26.03.2012, 14:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2012 14:39 von maxell.)
Beitrag: #6
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RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Die Argumentation der BP lautet schlicht und ergreifend: das wurde al die Jahre als Darlehen ausgewiesen, der Wegfall einer betrieblichen Schuld ist ein Ertrag. Basta.
Wären die 10 t€ damals als Privateinlage gebucht worden hätte ich keinen Fall. Meiner Argumentation, dass hier zunächst in der privaten Sphäre eine Schuld geerbt wurde die dann eingebracht wurde wird nicht gefolgt. Ich werde also streiten müssen. @Stadtkatze Da verbirgt sich sonst nichts. Geerbt wurde ein altes Haus, darüber gibt es eine Auseinandersetzung. Dass die Mutter vor Jahren 10.000 dem Sohn gegeben hatte wurde dabei nicht berücksichtigt. Vermutlich wussten die anderen es nicht und mein Mandant hat auch nicht mehr darauf hingewiesen. Mal angenommen, das Darlehen war auch Gegenstand der Erbauseinandersetzung, und diese besteht aus 2 Personen: wäre dann das Darlehen nur zur Hälfte erlassen? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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