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betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
26.03.2012, 14:14
Beitrag: #5
RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall
Hallo,

da tue ich mich schwer den BP'ler zu verstehen.

Damals hat lediglich eine Art Umschuldung stattgefunden (Passiv-Tausch). Der EU hat durch die private Hingabe von Geld erreicht, dass seine betrieblichen Aufwendungen (Zinsen) sich vermindern - zum Vorteil des FA - und gleichzeitig seine Liquiditätslage verbessert.

Läge jetzt eine Betriebsaufgabe oder ein Sanierungsfall vor, dann könnte ich der Argumentation durchaus noch folgen. Aber dann wäre auch ein betrieblicher Zusammenhang zwischen Darlehen und Unternehmen gegeben.
Hier liegt der Zusammenhang aber auf der privaten Vermögensebene (ursächlich).
Da es wohl auch keine schriftliche Vereinbarung gibt, kann nicht mehr als eine private Einlage angenommen werden.

Schenkungssteuerlich mag man da durchaus noch über den Vorgang nachdenken wollen. Da der Betrag in der Erbauseinandersetzung nicht zum Zuge kam, würde mit dem Wegfall der Rückzahlungsverpflichtung die Schenkung ausgelöst.
Zu überlegen wäre gegebenenfalls, ob nicht vielleicht doch die Erbengemeinschaft den Vorteil nachversteuern müsste, auch wenn sie nichts von dem Betrag wusste.

Mal so eine Gegenfrage:
Wenn ich als Einzelunternehmer Geld in mein Unternehmen einlege und dies fälschlicherweise als Darlehen bezeichne, muss ich dann auch damit rechnen den Betrag als Betriebseinnahme versteuern zu müssen (und vergessen wir mal die manchmal bösen Gedanken von Dunkelgeld bei solchen Aktionen)?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: betr. Darlehen - Wegfall im Erbfall - zaunkönig - 26.03.2012 14:14

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