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Haftungsvergütung Komplementär GmbH
16.03.2012, 11:53
Beitrag: #7
RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH
showbee schrieb:Doch, die Komplementär-GmbH ist ohne Leistungen nicht mal Unternehmer nach § 2 UStG und nicht zum VoSt Abzug berechtigt. Das Thema hatten wir eben erst hier im Forum:
http://www.roland.someserver.de/forum/sh...hp?tid=768

Dieser Link endet bei mir im Nirvana.

Lässt sich der Inhalt wieder auferwecken???

schönen Tag noch

phönix
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RE: Haftungsvergütung Komplementär GmbH - phönix - 16.03.2012 11:53

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