Unberechtigter IAB
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16.03.2012, 09:17
Beitrag: #19
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RE: Unberechtigter IAB
Also entweder sind wir im 129 AO, weil es ja so offensichtlich war, dass das nicht geht, oder wir sind im 370 AO, weil der StB die Kennziffer nicht eingetragen hat.
Aber alles andere lässt mich an meinem Beruf verzweifeln. Mich regt ja schon auf, dass viele Steuerpflichtige, welche die Steuer selbst machen, mit hahnebüchenen Angaben durchkommen. Wenn ich als StB nur einen Bruchteil dessen Ansetze krieg ich Probleme. Aber was ich noch nicht so ganz mitbekommen habe: Wo und wie offensichtlich war denn der IAB in den sonstigen Angaben enthalten? Wurde die Erklärung per ElSter übermittelt? Und auch die EÜR? Dann wäre das doch mal ein Musterfall um klären zu lassen, wie genau die zusätzlichen Angaben geprüft werden müssen. Und nochmal: Wenn ich in einem amtlichen Formular, das ich ausfüllen MUSS, eine Angabe unterlasse und mir dadurch einen Steuervorteil verschaffen kann, dann ist das mE § 370 AO. Sonst trage ich Zukunft auch nur noch die anrechenbare KapESt ein und vergesse die steuerpflichtigen Erträge. Muss ja nich sein ;-) Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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