Unberechtigter IAB
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15.03.2012, 20:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2012 20:13 von Jive.)
Beitrag: #18
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RE: Unberechtigter IAB
höfner501 schrieb:Zumal mich die obige Argumentation, dass ja kein IAB gebildet sei, nicht überzeugt. Wenn er abgezogen wurde, dann wurde er auch gebildet. Ob zu Recht oder Unrecht spielt keine Rolle. Da ist da. Da sind wir unterschiedlicher Auffassung .-) Er konnte wegen überschreitens der Größenkriteren nicht gebildet werden, obwohl er gebildet werden sollte. Stattdessen wurde die steuer somit aufgrund eines Fehlers schlicht und einfach nicht in der Korrekten höhe festgesetzt. Machen wir mal eine Negativabgrenzung: Was wäre passiert, wenn der Stplf 60% der Ak abgezogen hätte und es wär nicht auf gefallen... Das gleiche spiel .. die 20 % können kein IAB sein, weil der nur bis 40% geht. Fakt ist und bleibt... der steuerbescheid heisst: Festgesetzt werden: ..... Da war schlicht und einfach eine Besteuerungsgrundlage falsch, welche auch immer, hier der zu unrecht gebildete IAB und da ist nun keine korrekturnorm da. lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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