Unberechtigter IAB
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15.03.2012, 16:39
Beitrag: #17
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RE: Unberechtigter IAB
Ich mag mich täuschen, aber mit §370 AO hätte ich hier gar kein Problem. Nur weil irgendeine Kennziffer vergessen wurde, kann man doch wohl keinen Vorsatz unterstellen.
höfner501 schrieb:Zumal mich die obige Argumentation, dass ja kein IAB gebildet sei, nicht überzeugt. Wenn er abgezogen wurde, dann wurde er auch gebildet. Ob zu Recht oder Unrecht spielt keine Rolle. Da ist da.so sehe ich das auch |
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