Unberechtigter IAB
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15.03.2012, 15:59
Beitrag: #16
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RE: Unberechtigter IAB
Ich sehe trotz allem das Problem des § 370 AO.
Die Kennziffer war nicht korrekt ausgefüllt, was eine Pflicht ist, oder? Rein gesetzestechnisch stellt die zusätzlich eingereichte GuV kein Muss dar, das war doch damals der große Tenor. Dass die Realität anders aussieht, lassen wir mal außen vor. Der Steuerpflichte hat also eine Steuererklärung abgegeben, die nicht vollständig ist und sich dadurch einen Steuervorteil geschaffen. Und obwohl ich selber StB bin, wo sind wir denn da, wenn das keine Hinterziehung oder zumindest Verkürzung ist?? Also ich an taxperts Stelle würde das dennoch nicht außer Acht lassen. Zumal mich die obige Argumentation, dass ja kein IAB gebildet sei, nicht überzeugt. Wenn er abgezogen wurde, dann wurde er auch gebildet. Ob zu Recht oder Unrecht spielt keine Rolle. Da ist da. Also im Zweifel einfach im Jahr der Anschaffung hinzurechnen und fertig. Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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