Unberechtigter IAB
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14.03.2012, 23:58
Beitrag: #15
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RE: Unberechtigter IAB
Du magst es armselig finden, es ist aber die Realität.
Grundsätzlich besteht die Vermutung, das die Erklärungen richtig sind! Eine vollständige Prüfung ALLER Erklärungen im Rahmen der Veranlagung ist und war auch nie vorgesehen. Entsprechend sind die Veranlagungsbezirke zugeschnitten und die Arbeitsbelastung (sprich Fallzahl) ausgelegt. Veranlagung ist letztendlich Massenabfertigung bei einer durchschnittlichen Unterbesetzung (zumindest bei uns in Bayern) von 20-25%. Man stellt immer wieder mal Fehler wie diesen fest und fragt sich dann, wie es dazu kommen konnte! Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Kollegen in der Veranlagung. Ich weiß schon warum ich vor 10 Jahren in die Bp gewechselt bin! Das zauberwort der (Personal-)Politik lautet: Risikomanagement! Was der Computer erledigt kann an Personal eingespart werden. Warum wohl gibt es eine Anlage EÜR, warum wurde die Anlage V vollständig verkennziffert? Was glaubst du warum es eine E-Bilanz geben wird, die auch mit bis zu 250 Kennziffern eingegeben werden muss? Im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung "läuft" die "automatische" Veranlagung doch schon! Geht der Fall nach Eingabe der Kennzahlen auf die glatte Bahn, schaut ihn sich niemand mehr an! Nur die Fälle, bei denen der Blechdepp meckert werden von der Veranlagung nochmal nachkontrolliert. Vielleicht haben wir bald Verhältnisse wie z.B. in Italien! Werden dort, brachenbezogen, bestimmte Kennwerte unter- bzw. überschritten, dann erfolgt computergesteuert automatisch die Meldung zur Bp! Da bleibt einem dann nur noch zu sagen: Alduos hatte Recht! "Schöne neue Welt" Schönen Abend noch! taxpert, der altmodische! Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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