Unberechtigter IAB
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13.03.2012, 20:20
Beitrag: #12
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RE: Unberechtigter IAB
Jive schrieb:Die frage ist dann aber, ob die richtige kennziffer in der EUR zwingend dazu geführt hätte, dass auch geprüft worden wäre ob die Größenmerkmale evtl nicht überschritten sind. Grundsätzlich ja! Jive schrieb:Welche Kennziffer meinst du eigentlich überhaupt ?? Zeile 65; Kz 187 (Übertrag aus Zeile 80) Jive schrieb:Wenn der IAB in der EÜR nämlich nicht eingetragen war, in der Anlage G aber berücksichtigt war, muss ja entweder eine Anlage irgendwo gewesen sein, die den EÜR wert in den Anlage G wert erläutert oder der Sachbearbeiter hat die beiden Werte nicht miteinander verglichen. U.U. auch ein 129. Jive schrieb:Eine EÜR ohne IAB muss doch zwangsläufig zu einem anderen Ergebnis führen als ohne. Und wenn der Sachbearbeiter den Mit-IAB-Wert aus der Anlage G genommen hat, heisst das zwangsläufig doch auch, dass er sich die EÜR gar nicht angeschaut haben muss, sonst wäre die Differenz doch aufgefallen. Du glaubst nicht, wie oft in der Anlage G ein anderer Gewinn steht als in der EÜR. Auch hier muss über 129 nachgedacht werden. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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