Unberechtigter IAB
|
13.03.2012, 17:48
Beitrag: #11
|
|||
|
|||
RE: Unberechtigter IAB
Die frage ist dann aber, ob die richtige kennziffer in der EUR zwingend dazu geführt hätte, dass auch geprüft worden wäre ob die Größenmerkmale evtl nicht überschritten sind.
Welche Kennziffer meinst du eigentlich überhaupt ?? Ich habe grade eine EÜR vor mir liegen und ich schaue immer nur auf die Randziffern .... Wenn der IAB in der EÜR nämlich nicht eingetragen war, in der Anlage G aber berücksichtigt war, muss ja entweder eine Anlage irgendwo gewesen sein, die den EÜR wert in den Anlage G wert erläutert oder der Sachbearbeiter hat die beiden Werte nicht miteinander verglichen. Eine EÜR ohne IAB muss doch zwangsläufig zu einem anderen Ergebnis führen als ohne. Und wenn der Sachbearbeiter den Mit-IAB-Wert aus der Anlage G genommen hat, heisst das zwangsläufig doch auch, dass er sich die EÜR gar nicht angeschaut haben muss, sonst wäre die Differenz doch aufgefallen. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste