Unberechtigter IAB
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12.03.2012, 19:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2012 19:48 von Jive.)
Beitrag: #5
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RE: Unberechtigter IAB
Dann darfst du dich in der Veranlagung bedanken, dass Du hier u.U ein Ergebnis zugunsten des Stpfl bekommst...
Aber die Kürzung der AK rückgängig zu machen ohne die außerbilanzielle hinzurechnung ebenfalls zu kürzen würde ich nicht hinnehmen, die Argumentation zur Korrektur ist nämlich in beiden Fällen dieselbe. ohne jetzt anmaßend sein zu wollen ... aber entweder du gewährst dem Stpfl den IAB so wie er das gerechnet hat, dann bleibts bei einer lediglich gewinnverschiebung zwischen 2008 und 2010, oder du thematisierst das ganze mit derem StB und riskierst ein über die Jahre ein mehrergebnis zugunsten des stpfl in Höhe des IAB 2008. Meine praktikerlösung in diesem Falle wäre es 2008 einfach "zu übersehen", und davon auszugehen, dass die Veranlagung da alles richtig gemacht hat. Schließlich kannst du 2008 sowieso nicht ändern , und mit dieser Argumentation haben wir zumindest jeden Euro, wenn auch nicht im richtigen Jahr, aber schließlich doch nur einmal als BA. Das geht natürlich nur, wenn du das nicht schon mit dem Stpfl oder seinem StB besprochen hast und/oder der StB ne Pfeife ist ^^ Wenn ders natürlich vorher genau darauf angelegt hat isses doof. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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