Unberechtigter IAB
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12.03.2012, 19:26
Beitrag: #4
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RE: Unberechtigter IAB
Jive schrieb:Ich denke mal, dass Dir die Lösung nicht sonderlich gut gefällt... aber wär ich StB auf der anderen Seite würde ich darauf bestehen.Stimmt! Jive schrieb:Als Finanzbeamter würde ich für 2008 dann erst einmal den § 173 AO ziehen und behaupten, dass weil der Haken gefehlt hat, dass Vorliegen eines IAB eine neue Tatsache für den BEamten ist :-)Da IAB eindeutig in der Ermittlung des steuerlichen Gewinns ausgewiesen und der Gewinn VOR IAB deutlich über 100.000 ¤ liegt, brauche ich mit §173 AO gar nicht erst anfangen! Ich behaupte ja bei vielen Sachen, dass es eine neue Tatsache ist, aber hier traue selbst ich mir das nicht! @ Uwe: Ja warum denn nicht? Die meisten Feststellungen in einer Bp fallen eh' unter §173 AO! Nur manchmal aht die Veranlagung es halt total versemmelt, so wie hier! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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