Unberechtigter IAB
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12.03.2012, 15:24
Beitrag: #1
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Unberechtigter IAB
Freiberufler-GbR bildet in 2008 IAB obwohl Gewinn > 100.000 Euro. StB "vergisst" freundlicher Weise die entsprechende Kennzifffer in der Anlage EÜR auszufüllen, so dass das Risikomanagement nicht greift. Folge: Veranlagung winkt den Fall durch, obwohl IAB wegen Überschreiten der Gewinngrenzen gar nicht möglich gewesen wäre. Der Bescheid ergeht natürlich endgültig und erst mit der Veranlagung 2009 wird der Fall zur Bp gemeldet.
Ich prüfe jetzt die Jahre 2008 - 2010 und grügle über den IAB 2008 herum. In 2010 wurden die Anschaffungen getätigt und der IAB brav aufgelöst und entsprechend Aufwand in der EÜR gebucht. Leider gibt alles, was ich bisher gefunden habe, enig darüber her, wie zu verfahren ist, wenn der IAB unzulässiger weise gebildet wurde! Mein Lösungsansatz wäre der folgende: 2008: Ist für mich tot, da ich keine Änderungsvorschrift habe! 2009: Hier ist zwar ein VdN, aber sehe ich trotzdem keine Argumentation, warum ich den IAB hier auflösen sollte. 2010: Da es sich um einen zu unrecht gebildeten IAB handelt, kann keine Minderung der AHK (Aufwand) erfolgen. Die gewinnwirksame Auflösung durch StB bleibt jedoch bestehen. Wäre für Zustimmung oder aber auch andere Rechtsauffassungen dankbar! taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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