VHS = staatl. Ersatzschule
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22.02.2012, 21:05
Beitrag: #9
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RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Den Werbungskostenabzug beim Kind würde ich allerdings nicht zulassen, denn bei einem Realschulabschluss handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung. Es wird ein "normaler" Schulabschluss erlangt. Die Aufwendungen fallen insoweit unter das Abzugsverbot i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG (s. BMF, 22.09.2010, Pkt. 2.1, Rz 7).
Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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