Steuerberater

Normale Version: VHS = staatl. Ersatzschule
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Kind (18) macht über die VHS den Realabschluss nach. Jetzt behaupten die Eltern und auch die VHS, daß die Kosten dafür (1.500,-) als Schulgeld (SA bei Eltern) absetzbar wäre. Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule? Auf den eigenen Seiten kann ich dazu nix finden.

Als Alternative fällt mir nur ein, die Kosten als WK zu deklarieren und zumindest einen Verlustvortrag zu erreichen (beim Kind).

Sonst jemand Ideen?
Opa schrieb:Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule?
Hallo,
das Gesetz ist doch 2008 dahingehend geändert worden, dass es keine Ersatz- oder Ergänzungsschule mehr sein muss. Es muss nur ein anerkannter Abschluss angestrebt werden. Von daher sollte das doch gehen.
Hallo,

die Kosten für die Erlangung der Mittleren Reife können als Sonderausgabe beim Kind angesetzt werden - nicht bei den Eltern. Die Eltern erhalten den Erziehungsfreibetrag, mit dem die Kosten abgedeckt werden. Weitere zusätzlich ansetzbare Kosten bei den Eltern wären noch der Ausbildungsfreibetrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Fazit: die Eltern können die Kosten nicht ansetzen, das Kind nur als Sonderausgabe ...

Gruss
Uwe
Zitat:Sonderausgabe beim Kind
Das bringt ja nix. Mir gehts um die Berücksichtigung als "Schulgeld". Ausb.-FB ist auch nicht.
Mangelt es bei der VHS nicht auch an freier Trägerschaft bzw. überwiegend privater Finanzierung? Sollte SoA des Kindes sein, Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich für sportlich ...
Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.
fliederus2 schrieb:Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.

Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich hätte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.
Na dann mach ich es so. Durch die "30%" hat es leider nur ca. 130,- Auswirkung.

Zitat:Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich für sportlich ...
Big Grin Könnte hier jedoch besser sein, als die 130,-.
Den Werbungskostenabzug beim Kind würde ich allerdings nicht zulassen, denn bei einem Realschulabschluss handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung. Es wird ein "normaler" Schulabschluss erlangt. Die Aufwendungen fallen insoweit unter das Abzugsverbot i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG (s. BMF, 22.09.2010, Pkt. 2.1, Rz 7).
Hallo,

Warum nicht als vorweggenommene WK?

Wenn mich nicht alles täuscht, ist doch der Abschluss der Klasse 9 der einfachste Schulabschluss, den man erreichen kann.
Realschulabschluss als Ausbildungsvoraussetzung für die Möglichkeit der Aufnahme einer Ausbildung oder als Voraussetzung für ein weiterführendes Studium bzw. den beruflichen Fortgang im gehobenen Dienst........

Schließlich ist ja schon ein anerkannter Schulabschluss vorhanden.

(Oder hat sich das inzwischen auch schon wieder erledigt?)
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