Das man nach 8 Schuljahren einen Abschluss erhält ist aber schon lange überholt. Entweder man bekommt nach 10 Jahren den Hauptschul- oder Realschulabschluss. Allerdings kann es da Nuancen in den Ländern geben. Aber selbst wenn das Kind vorher ggf den HS Abschluss hatte, sehe ich im RS Abschluss keine beruflich überwiegende Veranlassung.
Schon vor fast 30 Jahren:
Niedersächsisches Finanzgericht v 11.04.1984 - IX 577/82
1. Aufwendungen einer Gehilfin im steuerberatenden Beruf für den abendlichen Besuch der Volkshochschule zwecks Erlangung der Realschulreife sind auch dann keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitgeber - ein Steuerberater - die Nachholung von Realschulabschluß (und Abitur) unter Inaussichtstellen von Gehaltssteigerungen "anordnet".
EFG 1984, 543-544;
DStR 1985, 53-54
Es geht auch nicht um den niedrigsten Schulabschluss. Ausschlaggebend ist der Besuch einer allgemeinbildenden Schule. Bis zum Abitur geht immer der Besuch einer allgemeinbildenden Schule voraus.
Berufsausbildung ist dann all das, was Fach- oder Spezialwissen vermittelt.
So, jetzt ist der Bescheid da und die Zahlung als Schulgeld abgelehnt, mit der fast schon witzigen Begründung: "... weil Ihr Kind durch den Besuch der VHS keinen Berufsabschluss erzielt."

Bescheid wäre bei mir auch so ergangen, allerdings hätte ich ein wenig anders begründet.
Widerspichst du dir da nicht gerade etwas?
Zitat:fliederus2 schrieb:
Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:
Zitat:
3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.
Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.
Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich hätte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.
Opa schrieb:Widerspichst du dir da nicht gerade etwas? 
:(sorry, ja! Ich hatte WK im Kopf. Also ziehe ich meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil.
Schulgeld hätte ich berücksichtigt!
Dann werd ich mal einen Einspruch mit den o.g. Argumenten schreiben. Mal sehen was herauskommt.
Einspruch stattgegeben!
