VHS = staatl. Ersatzschule
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22.02.2012, 19:29
Beitrag: #3
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RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Hallo,
die Kosten für die Erlangung der Mittleren Reife können als Sonderausgabe beim Kind angesetzt werden - nicht bei den Eltern. Die Eltern erhalten den Erziehungsfreibetrag, mit dem die Kosten abgedeckt werden. Weitere zusätzlich ansetzbare Kosten bei den Eltern wären noch der Ausbildungsfreibetrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Fazit: die Eltern können die Kosten nicht ansetzen, das Kind nur als Sonderausgabe ... Gruss Uwe |
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