Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV
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10.02.2012, 10:13
Beitrag: #3
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RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV
Zitat:Für die Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der unterhaltenen Person(en) zusammenzurechnen und dann nach Kopfteilen auf diese Personen zu verteilen. Das folgt aus TZ 12 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 betreffend „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“. Nach TZ 10 des BMF-Schreibens sind bei der Ermittlung des „verfügbaren Nettoeinkommens“ unvermeidbare Versicherungsbeiträge abzuziehen. Das sind gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Rentnern sowie für alle Übrigen (ab Veranlagungszeitraum 2010) Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. |
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Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 09.02.2012, 22:14
RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Dragon - 10.02.2012, 09:40
RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 10.02.2012 10:13
RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - Opa - 13.02.2012, 10:14
RE: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV - zaunkönig - 14.02.2012, 09:15
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