Steuerberater

Normale Version: Unterstützung bed. Pers./EK Mind. um SV
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Unterst�tzte Person hat einen geringen BAL wovon nat�rlich SV-Beitr�ge einbehalten worden sind. Diese SV Beitr�ge d�rfen ja nun die eigenen EK u. Bez�ge nicht mehr mindern.

Kennt jemand gegen diese Regelung ab 2010 ein Verfahren?
Sorry - aber warum dürfen die SV-Beiträge die eigenen Einkünfte und BEzüge der unterstützten Person nicht mehr mindern? Irgendwie ist da was an mir vorbeigegangen.
Zitat:Für die Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 EStG maximal abziehbaren Unterhaltsaufwendungen sind die verfügbaren Nettoeinkommen des Unterhaltsleistenden und der unterhaltenen Person(en) zusammenzurechnen und dann nach Kopfteilen auf diese Personen zu verteilen. Das folgt aus TZ 12 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 betreffend „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“. Nach TZ 10 des BMF-Schreibens sind bei der Ermittlung des „verfügbaren Nettoeinkommens“ unvermeidbare Versicherungsbeiträge abzuziehen. Das sind gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei Rentnern sowie für alle Übrigen (ab Veranlagungszeitraum 2010) Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person nicht mehr berücksichtigt werden. Das folgt aus der Änderung des § 33a Abs. 1 Satz 4 EStG ab Veranlagungszeitraum 2010. Im Gegensatz zur früheren Gesetzesfassung wird nicht mehr auf § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verwiesen. Dort wird auf „Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt und geeignet sind“ abgestellt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der TZ 13 des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010. Als Folge der Gesetzesänderung wurde von der Finanzverwaltung in der Anlage Unterhalt für den Veranlagungszeitraum 2010 das Feld zur Erfassung der „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ entnommen. Letztmalig konnten „Sozialversicherungs- / Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge“ in der Anlage Unterhalt des Veranlagungszeitraums 2009 erfasst werden.
Schade. Keinem etwas bekannt? Hab aber auch selber nichts gefunden.
Hallo,

Sorry, bei mir auch nichts zu finden. Allerdings mit 2010 als Erstjahr muss auch noch nicht zwangsläufig etwas anhängig sein.

Persönlich sehe ich auch nicht große Aussicht auf Erfolg, da mit der Regelung ja ein Doppelabzug vermieden werden soll. Denn durch die Berücksichtigung der Basisabsicherung ist ja in die Höchstbeträge mit eingearbeitet worden.
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