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RSt für Jahresabschluss
03.02.2012, 11:40
Beitrag: #10
RE: RSt für Jahresabschluss
Vielen Dank erst einmal für die Antworten, die ja alle mehr oder weniger in meine Richtung gehen!

Mein Hintergedanke war folgender:

Bei RSt für JA handelt es sich zuerst um eine RSt für eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Diese Verpflichtung entfällt auch nicht durch eine bestandskräftige Steuerfestsetzung. Werden also tatsächlich über einige Jahre keine Abschlüsse gefertigt, obwohl Handels- oder steuerrechtlich verpflichtend, kann die RSt über mehrere Jahre bestehen bleiben. Man kann sich jetzt sicher streiten, ob nach Ablauf der Festsetzungsverjährung diese Verpflichtung aus steuerlich Sicht auch "verjährt", aber das liegt in meinem Fall ja eben nicht vor!

Dadurch, dass die Abschlüsse tatsächlich erstellt wurden nur noch nicht in Rechnung gestellt wurden, liegt "nur noch" eine RSt für ausstehende Rechnungen vor.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012, 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - taxpert - 03.02.2012 11:40
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04

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