RSt für Jahresabschluss
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31.01.2012, 17:15
Beitrag: #8
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RE: RSt für Jahresabschluss
Für die Verjährungsfrage wäre auch noch zu klären, WANN die Abschlüsse erstellt wurden.... nur mal so...
Abschläge wurden auch keine gezahlt? So was kenne ich nämlich, dass fleißig Abschläge eingezogen werden, die Schlussrechnung aber auf sich warten lässt... Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know! |
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Nachrichten in diesem Thema |
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012, 09:18
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
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