ausländ. KV
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27.01.2012, 21:08
Beitrag: #3
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RE: ausländ. KV
Stadtkatze schrieb:mein Bauch sagt: Ja! Meiner auch, aber nicht wegen der Versicherungsbeiträge, sondern wegen der Sprache. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass die Belege in deutscher Sprache vorliegen müssen. § 87 (2) AO verlangt nicht einmal eine irgendwie geartete amtlich genehmigte Übersetzung. Auf Grund dieser Lage habe ich mal dem FA einen polnischen Vertrag zugesandt und die Übersetzung gleich mitgeliefert, weil ich nun mal die Sprache kann. Holländisch kann man aber sicherlich lesend auch ohne Übersetzer verstehen. ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
ausländ. KV - Eisvogel - 26.01.2012, 16:36
RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 26.01.2012, 20:37
RE: ausländ. KV - ecro - 27.01.2012 21:08
RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 29.01.2012, 09:59
RE: ausländ. KV - zaunkönig - 28.01.2012, 14:43
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