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ausländ. KV - Eisvogel - 26.01.2012 16:36 Hallo, hat schon mal jemand eine ausländische Krankenversicherung geltend gemacht ab 2010? Ich habe einen Mandanten, der in einer niederländischen KV versichert ist. Es gibt keine deutschsprachigen Dokumente und angeblich gibt es dort auch nur eine Basisabsicherung. Wird das so anerkannt? RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 26.01.2012 20:37 Schau mal hier http://www.justlanded.com/deutsch/Niederlande/Landesfuehrer/Gesundheit/Krankenversicherung Danach glaube ich nicht, dass es dort nur eine Basisabsicherung gibt. Dein Mandant muss m. E. also irgendeine Bescheinigung der KV besorgen, aus der hervorgeht, welche Leistungen versichert sind. Er wird ja das Dokument übersetzen können - oder? Wenn dann alles klar ist, sollten die Beiträge aber abziehbar sein. Eine Datenübermittlung kann ja nicht erfolgen. Ich hatte so ein Fall auch noch nicht. Aber mein Bauch sagt: Ja! RE: ausländ. KV - ecro - 27.01.2012 21:08 Stadtkatze schrieb:mein Bauch sagt: Ja! Meiner auch, aber nicht wegen der Versicherungsbeiträge, sondern wegen der Sprache. Es ist nirgendwo vorgeschrieben, dass die Belege in deutscher Sprache vorliegen müssen. § 87 (2) AO verlangt nicht einmal eine irgendwie geartete amtlich genehmigte Übersetzung. Auf Grund dieser Lage habe ich mal dem FA einen polnischen Vertrag zugesandt und die Übersetzung gleich mitgeliefert, weil ich nun mal die Sprache kann. Holländisch kann man aber sicherlich lesend auch ohne Übersetzer verstehen. RE: ausländ. KV - zaunkönig - 28.01.2012 14:43 Hallo, die Problematik ist mir gegen Ende des vergangenen Jahres schon mal begegnet. Da gab es sv-pflichtige Einkünfte eines Rechtsanwalts aus Deutschland, aus den Niederlanden und der Schweiz. War alles unproblematisch. RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 29.01.2012 09:59 ecro schrieb:§ 87 (2) AO verlangt nicht einmal eine irgendwie geartete amtlich genehmigte Übersetzung. Stimmt, es ist grundsätzlich egal, wer das Schriftstück übersetzt. Ein Übersetzung von einem amtlich bestellten Dolmetscher würde ich nur im Ausnahmefall fordern. Aber derartige Zweifel hatte ich noch nicht. |