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RSt für Jahresabschluss
27.01.2012, 09:58
Beitrag: #7
RE: RSt für Jahresabschluss
Danke erstmal an @Showbee - dass war es, was mir vorschwebte. Hatte aber gedacht, dass man das irgendwie auf die RSt "transferieren" könnte. Aber ist ja wirklich nur ne §17 UStG Geschichte.

taxpert schrieb:@ Dragon

Halte es nicht für dreist 10 Jahre lang keine Rechnungen zu schreiben, sondern eher für d....!

Für dumm sind dass aber zu viele Auslassungspunkte - deshalb schrieb ich dreist. Darf man einen Buchstaben kaufen? Würde dann ein "M" kaufen, um meine letzte Vermutung "dumm" zu verfestigen Smile

Zitat:Um den VoSt-Abzug geht es hier nicht, denn bisher wurde ausschließlich die RSt gebucht!

Das war mir schon bewusst - aber siehe oben.

Ciao Dragon
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Nachrichten in diesem Thema
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 26.01.2012, 09:21
RE: RSt für Jahresabschluss - Dragon - 27.01.2012 09:58
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012, 13:04

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