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ausländ. KV
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26.01.2012, 20:37
Beitrag: #2
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RE: ausländ. KV
Schau mal hier http://www.justlanded.com/deutsch/Nieder...rsicherung
Danach glaube ich nicht, dass es dort nur eine Basisabsicherung gibt. Dein Mandant muss m. E. also irgendeine Bescheinigung der KV besorgen, aus der hervorgeht, welche Leistungen versichert sind. Er wird ja das Dokument übersetzen können - oder? Wenn dann alles klar ist, sollten die Beiträge aber abziehbar sein. Eine Datenübermittlung kann ja nicht erfolgen. Ich hatte so ein Fall auch noch nicht. Aber mein Bauch sagt: Ja! Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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| Nachrichten in diesem Thema |
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ausländ. KV - Eisvogel - 26.01.2012, 16:36
RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 26.01.2012 20:37
RE: ausländ. KV - ecro - 27.01.2012, 21:08
RE: ausländ. KV - Stadtkatze - 29.01.2012, 09:59
RE: ausländ. KV - zaunkönig - 28.01.2012, 14:43
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