RSt für Jahresabschluss
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26.01.2012, 09:45
Beitrag: #4
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RE: RSt für Jahresabschluss
Dragon schrieb:Kann man da nicht irgendwie daraus etwas saugen, dass einem auch der VorSt-Abzug verwährt wird, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten die Rechnung beglichen wird, weil davon ausgegangen wird, dass dann die Rechnung nie bezahlt wird. (Verwaltungsmeinung)Das wäre mir jetzt neu. Hast du da eine Fundstelle? Verpflichtung zur Rechnungstellung innerhalb 6 Monaten ja, § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG. Aber Vorsteuerkürzung??? |
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Nachrichten in diesem Thema |
RSt für Jahresabschluss - taxpert - 26.01.2012, 08:53
RE: RSt für Jahresabschluss - showbee - 26.01.2012, 09:18
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