Änderung noch möglich?
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26.01.2012, 09:22
Beitrag: #7
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RE: Änderung noch möglich?
Sehe auch keine Möglichkeit, weil spezielles Abflussprinzip in § 35a Abs 5 geregelt ist
" 3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist." |
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Nachrichten in diesem Thema |
Änderung noch möglich? - zaunkönig - 23.01.2012, 12:05
RE: Änderung noch möglich? - Jive - 23.01.2012, 15:13
RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 24.01.2012, 09:07
RE: Änderung noch möglich? - Eisvogel - 24.01.2012, 09:39
RE: Änderung noch möglich? - Opa - 24.01.2012, 10:36
RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 25.01.2012, 09:22
RE: Änderung noch möglich? - showbee - 26.01.2012 09:22
RE: Änderung noch möglich? - taxpert - 27.01.2012, 09:21
RE: Änderung noch möglich? - ecro - 27.01.2012, 21:13
RE: Änderung noch möglich? - zaunkönig - 28.01.2012, 14:40
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